- der verantwortungsvollen Anlage der gemeinschaftlichen Gelder auf Treuhandkonten
- der konsequenten Verfolgung von Forderungen der Eigentümer
- der gründlichen Vorbereitung der Eigentümerversammlung gemeinsam mit dem Beirat
- der ordnungsgemäßen Instandhaltung und Instandsetzung
auch individuell zu vereinbarende, auf das Objekt und die Eigentümerstruktur zugeschnittene Sonderleistungen ab.
Wir legen Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Beirat und verstehen diesen als Partner und als Kontrolleur unserer Arbeit.